Contact us!


Schaltung, Manuell oder Beides?

Vom Mofa bis zum Motorrad!

Komplette Ausbildung oder 1 Tages Kurs!

Theoriekurs!


Erlebe die Zukunft der Fahrausbildung!

Führerschein Finanzierung!

Deine komplette Ausbildung in einer App!

Friend 2Friend!


Welche Führerscheinklasse ist die richtige für mich?

Diese Frage hängt immer von deinen persönlichen Voraussetzungen und dem gewünschten Einsatzzweck ab. Hier haben wir dir einmal sämtliche Führerscheinklassen nach Mindestalter aufgelistet:

15 JahreMofaBeim Mofa-Führerschein handelt es sich genau genommen gar nicht um einen Führerschein, sondern um eine Prüfbescheinigung. Bereits mit 15 Jahren darfst du die Mofaausbildung machen. 
Im Anschluss an deine erfolgreiche Ausbildung (Theoriekur, 90 min Fahrstunde und theoretische Prüfung) darfst du mit der Prüfbescheinigung Mofas mit höchstens 50 ccm und einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h fahren.
Roller (AM)Bei dem Führerschein der Klasse AM handelt es sich um den klassischen Rollerführerschein. Mit ihm darfst du bereits mit 15 Jahren unterwegs sein. Dein Roller darf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Als vollwertige Führerscheinklasse bedarf es einer theoretischen und praktischen Ausbildung mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung.
16 JahreA1 (125er)Der Führerschein der Klasse A1 ist dein Einstieg in die Welt der Motorräder. Den kleinen Motorrad-Führerschein darfst du bereits mit 16 Jahren machen. Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein. Mit dem A1-Führerschein darfst du die „kleinen“ Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren. Die Leistung darf maximal 11kW betragen. Die Ausbildung sowie die Prüfungen müssen in Theorie und Praxis absolviert werden.
L
(kleiner Traktor)
Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den “kleinen“ Traktorführerschein. Mit ihm darfst du bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.
17 JahreBF17Ausbildung schon ein Jahr vorher und pünktlich zum 17. Geburtstag darf in Begleitung einer vorher eingetragenen Begleitperson innerhalb Deutschland gefahren werden.
Das darf ich mit dem BF17-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A, mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zG) von max. 3.500 kg und max. 8 Personen außer dem Fahrer
Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem B-Führerschein:  AM und L
Anhängerregelung: Anhänger mit einem Gesamtgewicht von max. 750 kg sind immer erlaubt. Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 750 kg sind erlaubt, wenn das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt.
BEMit dem Führerschein der Klasse BE darfst du „große“ Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers von maximal 3.500 kg fahren, z. B. um ein Sportboot zu transportieren.    
Hier ist keine eigene Theorieprüfung nötig. Jedoch musst du dein fahrerisches Können mit Anhänger in einer praktischen Prüfung unter Beweis stellen. 
18 JahreBDas darf ich mit dem B-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A, mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zG) von max. 3.500 kg und max. 8 Personen außer dem Fahrer
Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem B-Führerschein:  AM und L
Anhängerregelung: Anhänger mit einem Gesamtgewicht von max. 750 kg sind immer erlaubt. Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 750 kg sind erlaubt, wenn das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt. Keine Begleitperson und keinerlei Einschränkungen vorhanden.
A2Das darfst du mit dem A2-Führerschein fahren: Krafträder mit einer Leistung von höchstens 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf höchstens 0,2 kW/kg betragen.
24 JahreADas darfst du mit dem A-Führerschein fahren: Krafträder mit einem Hubraum von über 50 ccm und einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Zudem darfst du damit dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren.

Zusätzlich gibt es folgende Erweiterungen zu deinem Klasse B Führerschein:

25 JahreB/196Motorrad bis 125 ccm ohne Prüfung fahren!
Die Schlüsselzahl 196 ist eine Ergänzung zur Führerscheinklasse B, also zum Autoführerschein und erlaubt dir das Fahren von Krafträdern mit maximal 125 cm³. Um an der notwendigen theoretische und praktische Fahrerschulung teilnehmen zu können, musst du mindestens 25 Jahre alt sein und seit 5 Jahren den B-Führerschein haben. Was du jedoch beachten solltest: Diese Schlüsselzahl gilt nur in Deutschland. Keine Prüfungen erforderlich!
17/18 JahreB/96Anhängerkombinationen bis 4250 kg ohne Prüfung fahren!
Den Führerschein der Klasse B96 brauchst du, wenn du Gespanne mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, aber unter 4.250 kg fahren möchtest, also beispielsweise einen Wohnwagen. 
Neben der Theorie zum Fahren mit einem solchen Anhänger steht hier ganz klar die Praxis im Vordergrund! Die Ausbildung erfolgt in einem 1 Tages Kurs. Keine Prüfungen erforderlich!
Wann und wie starte ich meine Führerscheinausbildung?

Grundsätzlich darfst du je nach Führerscheinklasse die theoretische Prüfung 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem Erreichen deines Mindestalters absolvieren. Wir empfehlen dir ca. 6 – 8 Monate vor deinem Geburtstag mit der Ausbildung zu beginnen. Um mit deiner Ausbildung zu beginnen schreibst du einfach eine kurze Mail über das Kontaktformular oder schaust Montag – Donnerstag von 16.00 – 18.00 Uhr direkt mal bei uns vorbei. Alles weitere werden wir dir ausführlich erklären und für dich erledigen.

Was kostet mich meine Führerscheinausbildung?

Diese Frage ist nicht immer so ganz einfach zu beantworten. Da die Höhe der Kosten sehr stark durch persönliche Vorrausetzungen, Vorerfahrung und natürlich auch Begabung abhängig sind. Um dir aber doch einen ungefähren Überblick über die Kosten zu verschaffen, haben wir dir bei der jeweiligen Führerscheinklasse ein Kostenbeispiel erstellt. Grundsätzlich können wir dir aber Eines versprechen. Wir arbeiten nach dem Motto: So wenig wie möglich aber so viel wie nötig! Des Weiteren haben wir einige Aktionen, mit welchen du den Einen oder Anderen Euro sparen kannst und auch bei der Möglichkeit deinen Führerschein zu finanzieren helfen wir dir gerne weiter!

Beispielrechnung

So setzen sich die Kosten für den Führerschein zusammen

Grundbetrag

+ Kosten pro Fahrstunde x Anzahl der Fahrstunden

+ Kosten pro Sonderfahrt x (Mindest-) Anzahl der Sonderfahrten

+ Lernmaterial

+ Kosten für die Theorieprüfung

+ Kosten für die Praxisprüfung

+ Kosten für den Antrag auf Fahrerlaubnis

+ Kosten für den Sehtest

+ Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs

_______________________________________

= Gesamtkosten

Was benötige ich für die Anmeldung?

Für deine Anmeldung benötigst du erst einmal außer deinem Personalausweis nichts! Bringe aber bitte ein wenig Zeit mit, damit wir mit dir in Ruhe alles besprechen können. Gerne kannst du auch vorab per Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Um deinen Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen, benötigen wir im Laufe deiner Ausbildung einige Dokumente. Diese sind nicht gleich bei der Anmeldung von Nöten, sollten aber zeitnah (am Besten gleich zu Beginn der Ausbildung) abgegeben werden. Benötigt wird: 1 x aktueller Sehtest, 1 x Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs, 1 x Passbild, 1 x Kopie von Ausweis (bei nicht deutscher Staatsbürgerschaft immer beglaubigt) sowie die _Unterlagen der Begleitpersonen beim BF17

Cookie Consent mit Real Cookie Banner